Digitales Erbe – so sorgen Sie vor
Haben Sie ein Testament, in dem Sie Ihren Nachlass regeln? Und wenn ja, steht darin auch, wie mit Ihrem digitalen Erbe verfahren werden soll? Viele Nutzer wissen nicht, dass das digitale Erbe seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahr 2018 zur gesamten Erbmasse dazu gehört und daher an die Erben übergeht. Daraus ergeben sich Fragen: Z. B. wie man sicherstellt, dass nur bestimmte Personen Zugriff auf E-Mail-Konten, Bank-Accounts oder andere Online-Zugänge bekommen.
Testament, Nachlass, Erbe: Die meisten von uns würden wohl zustimmen, dass es sich dabei um ein wichtiges Thema handelt. Trotzdem haben es viele Menschen nicht geregelt. Vermutlich, weil es nicht unbedingt zu den angenehmsten Beschäftigungen gehört.
Dabei ist es aber extrem wichtig, den Verbleib des eigenen Nachlasses zu klären. Und zwar nicht nur den greifbaren, materiellen, sondern auch den digitalen. Und gerade bei letzterem sorgt nur eine Minderheit der Internetnutzer vor und regelt, wer nach seinem Ableben Zugriff auf E-Mail-Postfächer, Dateien in der Cloud oder Messenger-Accounts etc. erhält.
Digitales Erbe meist nicht geregeltWie eine aktuelle Studie von WEB.DE und GMX zeigt, haben 76 Prozent der Befragten noch keine Vorkehrungen für den digitalen Nachlass getroffen. Online-Banking-Accounts stellen mit 57 Prozent statistisch gesehen den größten Teil der Erbschaften dar, gefolgt von E-Mail-Accounts mit 40 Prozent. SfS Sicherheitsberater für Senioren Harald Kaspar gibt Tipps, wie Sie vorsorgen.
Wenn auch Sie noch nicht vorgesorgt haben, gilt es, auch und besonders in Bezug auf Ihr E-Mail-Konto einige Dinge zu beachten:
Nutzen Sie nur eine E-Mail-Adresse für die wichtigsten Online-Zugänge. So können befugte Personen beim Zugriff auf dieses Hauptpostfach schnell Rückschlüsse über laufende Verträge oder unbezahlte Rechnungen erlangen.
- Stellen Sie eine Liste mit Ihrer E-Mail-Adresse und allen wichtigen Online-Konten zusammen. Das sorgt schnell für einen guten Überblick. Hinweis: Nutzen Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung, hinterlegen Sie auf der Liste auch den zweiten Schlüssel.
- Stellen Sie sicher, dass nur bestimmte Vertrauenspersonen Zugriff auf diese Liste haben. Tipp: Hier kann die Aufbewahrung der Liste samt Vollmacht bei einem Notar helfen. Oder Sie erteilen die Vollmacht testamentarisch und bewahren die Liste samt Zugangs-Daten (Passwörter, Nutzernamen) separat in einem Bankschließfach auf.
- Legen Sie in der Vollmacht detailliert fest, was genau mit Ihrem Nachlass geschehen soll: Welche Daten sollen gelöscht, was darf geerbt werden? Was geschieht etwa mit Ihren Fotos im Online-Speicher? Und wer soll welche Vertragsunterlagen erhalten? Oder was ist mit dem digitalen Tagebuch auf dem Smartphone? Tipp: Auch auf Ihrem Smartphone befinden sich eventuell Dateien, Fotos, Dokumente, zu denen Sie Vertrauenspersonen gerne Zugriff gewähren möchten. Dann hinterlegen Sie auch die PIN bzw. das Passwort zu Ihrem Mobilgerät auf der in Punkt 2 genannten Liste.