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Die Vereinbarung eines Impftermins ist ab kommendem Montag, dem 04.01.2021 möglich, sowohl telefonisch als auch online über das Internet www.impftermin.rlp.de per E-Mail. Die Terminvereinbarung über das Internet wird erst am kommenden Montag den 04.01.2021 freigeschaltet.

Eine Vereinbarung über E-Mail ist schnell direkt am PC möglich. Personen, die keinen Zugang zu digitalen Medien haben, wenden sich an Personen ihres Vertrauens, um über den PC per E-Mail die Terminvereinbarung zu gestalten. Der Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Kirchberg hilft Ihnen auf Wunsch gerne. Wenden Sie sich in diesem Falle bitte an die Vorsitzende Renate Linn-Reuter, 55481 Kirchberg, Tel. 06763 / 3650, E-Mail: seniorenbeirat(at)kirchberg-hunsrueck.de . Eventuell helfen auch andere Personengruppen vor Ort.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle am 04.01.2021 ihren Impftermin vereinbaren können. Alle bekommen zeitnah einen Termin und sind die erste Gruppe, die geimpft wird. Die Personengruppe der über 80-Jährigen in Rheinland-Pfalz zählt insgesamt über 280.000 Menschen. Personen, die in Altenpflegeeinrichtungen leben, ca.45.000 davon, werden direkt dort geimpft und müssen sich nicht anmelden.

Hier nun die Informationen:

Die Corona-Schutzimpfungen in den 31 rheinland-pfälzischen Impfzentren starten am 11. Januar 2021, zunächst für die gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes priorisierte Gruppe, insbesondere der über 80-Jährigen. Die Terminvergabe für die Impftermine erfolgt ab dem 4. Januar entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de. Die Telefonnummer ist montags bis samstags von 8 Uhr bis 22 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr erreichbar.

Anbei schon mal vorab zur Vorbereitung ein Dokument, das bei der Anmeldung über Internet ausgefüllt werden muss:- Formular Registrierung Corona-Impfung Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen zur Impfung in Rheinland-Pfalz über www.impftermin.rlp.de und über https://corona.rlp.de/de/themen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/

Bitte beachten: Die beigefügten Formulare sind nur Ansichtsexemplare als Hinweis. Sie sind nicht auszufüllen und abzusenden. Das erfolgt über die Internetseite oder die postalische Zusendung.

Zudem hier bundesweite Hinweise und Leitfäden:

- Leitfaden für PatientInnen und BürgerInnen zur Corona-Schutzimpfung

- Aufklärungsblatt Schutzimpfung

- Einwilligungsbogen Schutzimpfung.

Auf folgenden bundesweiten Internetseiten finden sie zudem noch Informationen:

https://www.zusammengegencorona.de/impfen/wo-kann-man-sich-impfen-lassen/  

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-impfung-faq-1788988 auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache.

ImpfzentrumDas Land Rheinland-Pfalz plant die Einrichtung von Impfzentren in möglichst jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt. Die Kommunen errichten die Impfzentren nach den Vorgaben des Landes und stellen den Betrieb sicher. Sie legen den konkreten Standort des Impfzentrums fest. Bund und Land teilen sich die Kosten für die Impfzentren.

Der Landkreis Rhein-Hunsrück ist für den Betrieb hier vor Ort zuständig und hat mit Zustimmung des Landes eine Immobilie angemietet: Das ehemalige Möbelhaus SCONTO in Simmern, direkt an der B 50 gelegen. Der Mietvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2021.

Diese sechs Schritte durchlaufen Bürger*innen im Impfzentrum

Der Ablauf im Impfzentrum ist durchorganisiert. Die Menschen werden in sechs Schritten zur Impfung geleitet:

  • Registrierung: Besucherinnen und Besucher legen die Dokumente zur Identitätsprüfung und Impfberechtigung vor

  • Information: Im Wartebereich erhalten die Besucherinnen und Besucher Informationsmaterialien.

  • Aufklärungsgespräch: Hier findet ein ärztliches Impfgespräch zur Aufklärung über Risiken und mögliche Nebenwirkungen statt. Im Anschluss an das Gespräch sind je ein Aufklärungsmerkblatt und ein Einwilligungsbogen zu unterzeichnen.

  • Impfung: Das Gesundheitspersonal führt die Impfung durch.

  • Nachbeobachtung: Hier können sich die geimpften Personen unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal bis zum Verlassen des Impfzentrums aufhalten.

  • Terminvereinbarung: Besucherinnen und Besucher erhalten ihren zweiten Impftermin.

Auch im Impfzentrum gelten die allgemeinen Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19. So gibt es zwischen den Bereichen großzügige Wartezonen mit Sanitäranlagen, damit alle den Mindestabstand einhalten und sich die Hände waschen können. Außerdem besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske).